AGB - Vermietung GlowFotoBox.ch

Allgemeine Geschäftsbedingungen:


1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Mietverhältnis zwischen dem Vermieter der GlowFotoBox (nachfolgend „Vermieter“) und dem Mieter (nachfolgend „Mieter“). Bei schriftlicher Zusage via E-Mail bestätigt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen.

2. Mietgegenstand

2.1 Der Vermieter stellt dem Mieter für die vereinbarte Mietdauer eine GlowFotoBox inklusive Zubehör wie Kamera, Blitz, Drucker, Stativ, Requisiten und sonstige technische Geräte zur Verfügung.

2.2 Fahrtspesen bei Entfernung >10km gerechnet von Rheinfelden Schweiz aus, müssen mit 0.70 CHF/Km zusätzlich verrechnet werden. Der Fahrtweg in Km wird diesbezüglich mit Faktor 4 verrechnet.

3. Mietdauer und Rückgabe

3.1 Die Mietdauer ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.

3.2 Die GlowFotoBox ist spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig und im gleichen Zustand zurückzugeben.

3.3 Verspätete Rückgaben können zusätzliche Mietkosten verursachen.

4. Nutzung und Sorgfaltspflicht

4.1 Der Mieter verpflichtet sich zu einem sorgfältigen Umgang mit der GlowFotoBox.

4.2 Die GlowFotoBox darf nur in trockenen, geschützten Innenbereichen betrieben werden, sofern nicht anders vereinbart.

4.3 Sie ist vor Witterung, Feuchtigkeit, Stössen und unbefugtem Zugriff zu schützen.

4.4 Der Mieter muss einen standsicheren Aufbau gewährleisten.

5. Haftung des Mieters während der Mietdauer 

5.1 Mit der Übergabe der GlowFotoBox an den Mieter geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, Verlusts, Diebstahls oder der Beschädigung auf den Mieter über. Der Mieter haftet während der gesamten Mietdauer bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe der GlowFotoBox vollumfänglich.

5.2 Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an der GlowFotoBox sowie an sämtlichem Zubehör, die während der Mietdauer entstehen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Schäden durch den Mieter selbst, durch Gäste, Dritte oder sonstige Umstände verursacht werden. Bei Verlust von vielen Accessoires wird nach dem Event ein Betrag in Höhe von mind. 50.- CHF verrechnet. Normaler Verbrauch und Verschleiss der Accessoires ist „inklusive“.

5.3 Bei Verlust, Diebstahl oder vollständiger Zerstörung der GlowFotoBox oder wesentlicher Bestandteile haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Dieser wird pauschal mit CHF 6’000.– festgesetzt, sofern der Mieter nicht nachweist, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

5.4 Bei Beschädigungen der GlowFotoBox oder des Zubehörs, die keine vollständige Zerstörung darstellen, haftet der Mieter für die Reparaturkosten. Diese sind der Höhe nach begrenzt auf maximal das Doppelte des im Mietvertrag vereinbarten Mietpreises, sofern der Mieter nicht nachweist, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

5.5 Der Mieter verpflichtet sich, die GlowFotoBox sorgfältig und sachgemäß zu behandeln sowie sie insbesondere vor Feuchtigkeit, Sturzschäden, unsachgemäßer Nutzung und dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.

5.6 Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die während der Mietdauer durch unsachgemäße Nutzung, äußere Einflüsse oder Handlungen Dritter entstehen, soweit gesetzlich zulässig.

5.7 Die GlowFotoBox ist nach Ende der Mietdauer in dem Zustand zurückzugeben, der dem Zustand bei Übergabe entspricht, abzüglich normaler, vertragsgemäßer Abnutzung.

6. Diebstahl und Sicherheit

6.1 Der Mieter trägt die Verantwortung für die Sicherheit der GlowFotoBox.

6.2 Die GlowFotoBox darf nicht unbeaufsichtigt an öffentlich zugänglichen Orten stehen.

6.3 Bei Diebstahl muss der Mieter sofort Polizei und Vermieter informieren.

7. Technische Probleme

7.1 Der Vermieter übergibt eine funktionsfähige GlowFotoBox.

7.2 Haftung besteht nur bei Verschulden des Vermieters.

8. Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.

9. Datenschutz (DSG – Schweiz)

9.1 Verantwortliche Stelle: Der Vermieter ist verantwortlich für die Datenbearbeitung.

9.2 Zweck: Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten (Fotos, ggf. Email) zur Vertragserfüllung.

9.3 Speicherfrist: Fotos werden spätestens 30 Tage nach dem Event gelöscht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

9.4 Online-Galerien: Zugriff via Link, automatische Löschung nach 30 Tagen.

9.5 Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung gemäss DSG.

9.6 Auftragsbearbeitung: Externe Dienstleister nur DSG-konform.

9.7 Datensicherheit: Angemessene technische und organisatorische Massnahmen.

9.8 Verantwortlichkeit des Mieters: Der Mieter stellt sicher, dass Gäste über Fotoaufnahmen informiert sind.

10. Zahlung

Die Zahlung ist vom Kunden wählbar zwischen TWINT, Paypal, Vorauszahlung. Auf eine Depotgebühr wird daher verzichtet.

11. Kurzfristige Absagen

Nach schriftlicher Bestätigung gelten alle Produkte & Dienstleistungen als gebucht. Provisorische Reservationen sind unverbindlich.

Bei Absage des Kunden trotz definitiver Buchung fallen folgende Kosten an:

Nach Zusage: 10% vom Totalpreis

120 Tage vor Event: 15% vom Totalpreis

90 Tage vor Event: 25% vom Totalpreis

60 Tage vor Event: 50% vom Totalpreis

30 Tage vor Event: 75% vom Totalpreis

7 Tage vor Event: 100% vom Totalpreis

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